Urteil Mietvorvertrag


Schlagworte

Mietvorvertrag; Vorvertrag; Schlüsselrückgabe; Schadensersatzanspruch des Vermieters gegen Mieter (bei verspäteter Schlüsselrückgabe)

Leitsatz

Wer von einem Vorvertrag, aufgrund dessen ihm die Wohnung bereits vorab überlassen worden war, zurücktritt, ist verpflichtet, dem Vermieter die Schlüssel sofort zurückzugeben. Ist der Vermieter infolge verspäteter Schlüsselrückgabe an der Weitervermietung der Wohnung gehindert, so hat er gegen den zurückgetretenen Mietinteressenten einen Schadensersatzanspruch in Höhe des für die fragliche Zeit vereinbarten Mietzinses aus §§ 282, 286, 990 II BGB.

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