Urteil Mietvorauszahlungsklausel
Schlagworte
Mietvorauszahlungsklausel; Vorauszahlungsklausel; Aufrechnungsbefugnis; Einschränkung; Gewerberaummiete; Rechtsanwalt; Erfüllungsgehilfe; Rechtsberatung; fehlerhaft; Zahlungsverzug; Kündigung; unverzüglich; Aufrechnung
Leitsätze
1. Die formularvertragliche Kombination einer Mietvorauszahlungsklausel mit einer Einschränkung der Aufrechnungsbefugnis ist im Gewerberaummietvertrag nicht zu beanstanden.
2. Der Rechtsanwalt ist Erfüllungsgehilfe des Mieters, wenn eine fehlerhafte Rechtsberatung des Anwalts in einer Mietvertragsangelegenheit zum Zahlungsverzug des Mieters führt.
3. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen nach fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzugs muß unverzüglich erklärt werden, wobei eine Frist von zwei Wochen als Obergrenze gilt.
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