Urteil Mietvertragsklausel über volle Mietzahlung bei aus Rechtsgründen undurchführbarer Nutzung einer Wohnung zu Gewerbezwecken
Schlagworte
Mietvertragsklausel über volle Mietzahlung bei aus Rechtsgründen undurchführbarer Nutzung einer Wohnung zu Gewerbezwecken
Leitsatz
Eine Vereinbarung bei einem Mischmietverhältnis mit überwiegendem Gewerbeanteil ist wirksam, wonach der volle Mietzins auch dann zu zahlen ist, wenn die Nutzung zu Gewerbezwecken rechtlich nicht durchführbar ist.
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