Urteil Mietvertragsklausel
Schlagworte
Mietvertragsklausel; Verwaltungspauschale bei vorzeitiger Vertragsaufhebung
Leitsatz
Eine Mietvertragsklausel, nach der der Mieter für den Fall einer vor-zeitigen Vertragsentlassung oder Vertragsaufhebung zur Zahlung von 300 DM für erhöhten Verwaltungsaufwand verpflichtet ist, verstößt gegen § 11 Ziffer 5 b AGB-Gesetz und ist daher unwirksam.
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