Urteil Mietvertragsänderung auf Betriebskostenumlage unter Außerachtlassung nicht vermieteter Wohnungen
Schlagworte
Mietvertragsänderung auf Betriebskostenumlage unter Außerachtlassung nicht vermieteter Wohnungen; Leerstandswohnungen
Leitsatz
Der Vermieter kann von dem Mieter die Änderung eines bestehenden Mietvertrags dahingehend verlangen, daß bei der Umlage der Kosten der Be- und Entwässerung mit Ausnahme des Niederschlagswassers, der Müllabfuhr hinsichtlich des Haushaltsmülls, der Hausbeleuchtung mit Ausnahme der Außenbeleuchtung und des Fahrstuhlstromes die nichtvermieteten Wohnungen außer Betracht bleiben. (Leitsatz der Redaktion)
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