Urteil Mietvertragsabschluss mit Vereinsvertretern
Schlagworte
Mietvertragsabschluss mit Vereinsvertretern; Wirkung der Erklärung des Vertreters; Partei des Mietvertrages; Mieter nur der im Mietvertragskopf (Rubrum) Aufgeführte; Anmietung im eigenen Namen für einen Dritten; mehrdeutige Erklärung; Beweislastverteilung für Vertretung; Handeln im fremden Namen; Zusammenschau von Vertragskopf und Unterschriftsleiste; unternehmensbezogenes Geschäft
Leitsatz
Mieter ist nur der, der im Mietvertragskopf auch als Mieter vorgesehen ist. Ist das eine Naturalpartei, wird diese Mieterin, selbst wenn sie in einem Zusatz als Geschäftsführer eines Vereins bezeichnet wird.
(Leitsatz der Redaktion)
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