Urteil Mietvertragsabschluss durch Rechtsnachfolgerin der KWV


Schlagworte

Mietvertragsabschluss durch Rechtsnachfolgerin der KWV; Teilkündigung von Grundstücksflächen

Leitsatz

1. Eine Wohnungsbaugesellschaft als Rechtsnachfolgerin der KWV schließt mangels eines anderslautenden Zusatzes im eigenen Namen einen Mietvertrag ab, auch wenn im Vertragsformular von "Verwaltung" die Rede ist.

2. Ein befristetes Mietverhältnis über eine Freifläche kann auch dann nicht gekündigt werden, wenn der Vermieter das Grundstück mit Sozialwohnungen bebauen will.

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