Urteil Mietvertragsabschluss
Schlagworte
Mietvertragsabschluss; Ehegatten; Kappungsgrenze; Mieterhöhungsausschluss; Altbau; Preisbindung
Leitsätze
1. Sind beide Ehegatten im Rubrum des Mietvertrages als Mieter be-zeichnet, unterzeichnet aber nur einer von ihnen, hat im Zweifel der unterschreibende Ehegatte den anderen vertreten.
2. Keine Berücksichtigung von Grundmieterhöhungen nach altem Preisrecht im Rahmen der Kappungsgrenzen der §§ 2 MHG/§ 2 GVW.
3. Wegfall des Mieterhöhungsausschlusses des früheren § 19 Abs. 2 I. BMG durch Außerkrafttreten der Vorschrift.
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