Urteil Mietvertragliche Wirkung sanierungsrechtlicher Mietobergrenzen
Schlagworte
Mietvertragliche Wirkung sanierungsrechtlicher Mietobergrenzen; Verbotsgesetz nach § 134 BGB
Leitsätze
Eine sanierungsrechtlich zwischen dem Hauseigentümer und dem Bezirksamt vereinbarte Mietobergrenze führt im Verhältnis der Mietvertragsparteien nur dann zu einer mietzinsändernden Regelung, wenn das zwischen diesen (privatrechtlich) vereinbart wird.
Die sanierungsrechtliche Mietobergrenze ist kein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB. (Leitsätze der Redaktion)
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