Urteil Mietvertrag, vorzeitiger
Schlagworte
Mietvertrag, vorzeitiger; Beendigung; Altersheim; gewichtiger Grund
Leitsatz
Der Umzug in ein Altenpflegeheim stellt einen gewichtigen Grund auf seiten des Mieters zur vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses dar. Voraussetzung für die vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis ist allerdings, daß von seiten des Mieters ein Nachmieter gestellt wird oder die Neuvermietung für den Vermieter sehr leicht möglich ist.
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