Urteil Mietvertrag/Einzugsermächtigung
Schlagworte
Mietvertrag/Einzugsermächtigung; Einzugsermächtigung/Datenschutz; Datenschutz/Einzugsermächtigung
Leitsatz
Aus der mietvertraglichen Vereinbarung, den Einzug des Mietzinses zu dulden, folgt noch nicht, daß der Mieter verpflichtet ist, seine Einwilligung dafür zu geben, daß seine im Lastschriftverfahren benötigten personenbezogenen Daten in einer Datenverarbeitungsanlage des Vermieters oder in der eines von diesem beauftragten Dritten zum Zwecke des Bankeinzuges verarbeitet werden können.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat