Urteil Mietvertrag/Eheleute


Schlagworte

Mietvertrag/Eheleute; Eheleute/Mietvertragsabschluß; Unterzeichnung/des Mietvertrages durch einen Ehegatten; Mieter/Eheleute; Mehrheit von Mietern/Unterzeichnung des Mietvertrages durch Eheleute

Leitsatz

Sind im Kopf des Mietvertrages beide Eheleute als Mieter aufgeführt, hat den Mietsvertrag aber nur einer der Eheleute unterzeichnet, so ist ohne eine entgegenstehende Erklärung grds. davon auszugehen, daß der Unterzeichnende die Erklärung auch für den nicht anwesenden Ehegatten abgegeben hat.

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