Urteil Mietvertrag/Eheleute
Schlagworte
Mietvertrag/Eheleute; Eheleute/Mietvertragsabschluß; Unterzeichnung/des Mietvertrages durch einen Ehegatten; Mieter/Eheleute; Mehrheit von Mietern/Unterzeichnung des Mietvertrages durch Eheleute
Leitsatz
Sind im Kopf des Mietvertrages beide Eheleute als Mieter aufgeführt, hat den Mietsvertrag aber nur einer der Eheleute unterzeichnet, so ist ohne eine entgegenstehende Erklärung grds. davon auszugehen, daß der Unterzeichnende die Erklärung auch für den nicht anwesenden Ehegatten abgegeben hat.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat