Urteil Mietvertrag
Schlagworte
Mietvertrag; Unterzeichnung; Vertretung; Unterschrift
Leitsatz
Unterzeichnet im Mietvertrag eine andere Person als die im Mietvertrag genannte Vertragspartei, ist diese Person nicht Mieter, sondern handelt in Vertretung des wirklichen, nicht unterzeichnenden Mieters.
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