Urteil Mietverhältnisverlängerung


Schlagworte

Mietverhältnisverlängerung; Widerspruch in der Kündigung

Leitsätze

1. Wird nach dem Ablauf der Mietzeit der Gebrauch der Mietsache fortgesetzt, so gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit verlängert, sofern nicht der Vermieter seinen entgegenstehenden Willen binnen einer Frist von zwei Wochen dem anderen Teil gegenüber erklärt (§ 568 BGB).

2. Dies gilt nicht, wenn die entsprechende Vorschrift (§ 568 BGB) im Mietvertrag abbedungen ist.

3. Der Widerspruch des Vermieters kann bereits in der Kündigung er-klärt werden. Dazu ist aber erforderlich, daß der Wille, das Mietverhältnis nicht weiter fortzusetzen, aus dem Kündigungsschreiben un-mißverständlich hervorgeht.

4. In der Aufforderung, die Räume umgehend freizumachen und zu übergeben, kann ein ausreichender Widerspruch des Vermieters ge-gen die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht immer gesehen wer-den.

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (8 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
40,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
40,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,62 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.