Urteil Mietverhältnis auf Zeit/Rechtswidrige Ablehnung des Fortsetzungsverlangens


Schlagworte

Mietverhältnis auf Zeit/Rechtswidrige Ablehnung des Fortsetzungsverlangens; befristetes Mietverhältnis - Fortsetzungsverlangen; Fortsetzungsverlangen - befristetes Mietverhältnis; Anwaltskosten - bei unberechtigtem Widerspruch des Vermieters gegen; Fortsetzungsverlangen des Mieters; Positive Vertragsverletzung des Vermieters

Leitsatz

Ein Vermieter, der das Mieterbegehren auf Verlängerung eines befristeten Mietverhältnisses rechtswidrig ablehnt (§ 564 c Abs. 2 BGB) und erst nachdem der Mieter einen Anwalt mit seiner Interessenwahrnehmung beauftragt hat, dem Verlängerungsbegehren zustimmt, hat die Kosten des Anwalts des Mieters unter dem Gesichtspunkt der pVV zu tragen.

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