Urteil Mietumstellung von Brutto- auf Nettomiete


Schlagworte

Mietumstellung von Brutto- auf Nettomiete; Mietstrukturänderung; Änderungsvereinbarung; Schriftformklausel

Leitsatz

1. Äußert der Vermieter den Wunsch zu einer Umstellung der Zinsstruktur von Brutto- auf Nettomiete, zu dem der Mieter bis zu einem bestimmten Zeitpunkt Einwendungen vorbringen soll, liegt in dem Schweigen nebst Zahlung der geforderten Miete auch dann eine Zustimmung, wenn die Miethöhe insgesamt unverändert geblieben ist.

2. Eine solche konkludente Änderungsvereinbarung ist trotz einer Schriftformklausel möglich.

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