Urteil Mietumstellung
Schlagworte
Mietumstellung; Betriebskosten; Bruttokaltmiete bei Sozialwohnungen; preisgebundener Neubau
Leitsatz
Versäumt der Vermieter von preisgebundenem Neubau die Frist zur Umstellung auf eine Nettokaltmiete (31.12.1986), bleibt es bei der vereinbarten Bruttokaltmiete.
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