Urteil Mietspiegel: Sondermerkmal Parkett
Schlagworte
Mietspiegel: Sondermerkmal Parkett; Orientierungshilfe: Geräumiger Balkon, unzureichende Elektroinstallation, guter Erhaltungszustand, lauter Schienenverkehr, aufwendig gestaltetes Wohnumfeld
Leitsatz
Das Sondermerkmal Parkett liegt nicht vor, wenn lediglich zwei Räume von gemieteten vier oder fünf Zimmern Parkett haben. Ein 5 m² großer Balkon ist geräumig. Eine Elektroinstallation ist unzureichend, wenn sich vermieterseits im Bad keine und in der Küche nur eine Steckdose befindet. Bei dem Merkmal der nicht anschließbaren Waschmaschine ist ein nicht vorhandener Wasseranschluss gemeint. Ein überdurchschnittlicher Instandhaltungszustand ergibt sich nicht bereits aus der Ausbesserung von Putzschäden und dem Streichen der Fassade. Ein aufwendig gestaltetes Wohnumfeld liegt nur dann vor, wenn die Gartenanlage den Mietern frei und ohne zusätzliches Entgelt zur Verfügung steht.
(Leitsatz der Redaktion)
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