Urteil Mietspiegel-Orientierungshilfe als Erkenntnisquelle für freie Beweiswürdigung
Schlagworte
Mietspiegel-Orientierungshilfe als Erkenntnisquelle für freie Beweiswürdigung
Leitsatz
Die Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels 2003 unterfällt nicht der Vermutungswirkung des Mietspiegels selbst im Sinne des § 292 ZPO; sie ist jedoch eine im Rahmen der freien Beweiswürdigung anzuwendende Erkenntnisquelle.
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