Urteil Mietspiegel
Schlagworte
Mietspiegel; Schutzgebühr; Mieterhöhungsverlangen
Leitsatz
Ein Mieterhöhungsverlangen ist unwirksam, wenn es - ohne Beifügung des Mietspiegels - auf diesen verweist, der aber nur nach Eintritt in den Mieterverein eingesehen oder für 50 DM käuflich erworben werden kann.
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