Urteil Mietspiegel
Schlagworte
Mietspiegel; Mieterhöhung; Mieterhöhungsverlangen; Zuschläge; Zuschlag; Zustimmungsklage; Unzulässigkeit
Leitsätze
1. Nach einem formell unwirksamen Mieterhöhungsverlangen ist die Zustimmungsklage zur Mieterhöhung gem. § 2 MHG unzulässig.
2. Wenn der Vermieter mit einem Mieterhöhungsverlangen unter Bezugnahme auf einen Mietspiegel einen dort nicht vorgesehenen Zuschlag (hier: wegen "Zweifamilienhaus-Charakter") in Anspruch nimmt, dann ist dieses Mieterhöhungsverlangen selbst dann formell unwirksam, wenn damit der Oberwert der einschlägigen Mietspiegelspanne nicht überschritten wird.
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