Urteil Mietspiegel
Schlagworte
Mietspiegel; ortsübliche Vergleichsmiete; Ermittlung; Mietpreisüberhöhung; Wohnfläche; Balkon; Zusicherung; preisfreier Wohnraum
Leitsätze
1. Ein Mietspiegel, an dessen Entstehen die Interessengruppen ausreichend beteiligt waren und der alle formellen und inhaltlichen Kriterien erfüllt, kann Entscheidungsgrundlage für die Frage der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete im Verfahren wegen Mietpreisüberhöhung sein.
2. Ein von der Wohnung aus nicht unmittelbar zugänglicher Balkon rechnet nicht zur Wohnfläche, wobei für deren Berechnung auch bei preisfreiem Wohnraum die II. BV herangezogen werden kann.
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