Urteil Mietschuldenfreiheitsbescheinigung kein Verzicht auf Zahlungsansprüche des Vermieters oder negatives Schuldanerkenntnis
Schlagworte
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung kein Verzicht auf Zahlungsansprüche des Vermieters oder negatives Schuldanerkenntnis
Leitsatz
Eine Bescheinigung des Vermieters, der Mieter sei seiner Zahlungsverpflichtung regelmäßig nachgekommen, stellt grundsätzlich keinen Verzicht des Vermieters auf die Geltendmachung von weiteren mietrechtlichen Zahlungsansprüchen dar.
(Leitsatz der Redaktion)
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