Urteil Mietrückzahlung


Schlagworte

Mietrückzahlung; Modernisierungszuschlag; Staffelmietvereinbarung; Preisbindungsmiete

Leitsätze

1. Ein Mieter, der eine Mietzinsvereinbarung für unzulässig hält, ist für die Voraussetzungen seines Rückzahlungsanspruchs darlegungs- und beweispflichtig.

2. Ein Modernisierungszuschlag nach § 3 MHG wurde nicht Bestandteil der Preisbindungsmiete in den neuen Ländern.

3. Eine Staffelmietvereinbarung, deren höchste Staffel die bei Vertragsschluß geltende Preisbindungsmiete nicht überschreitet, war auch in den neuen Ländern wirksam.

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