Urteil Mietrückstand, Verschulden
Schlagworte
Mietrückstand, Verschulden; Kündigung/fristlose wegen Mietrückstandes; Rückstand/mit Mietzahlungen; Schonfrist/Mietrückstand; Unwirksamwerden/einer Kündigung wegen Mietrückstands; Verschulden/für einen Mietrückstand; Verständlichkeit/einer Mieterhöhungserklärung; Verunsicherung/des Mieters durch unwirksame Kündigungen; Verzug/mit Mietzinszahlung; fristlose Kündigung/Mietrückstand; Mietrückstand/Verschulden
Leitsatz
Hat der Mieter im Sinne des § 554 Abs. 2 Nr. 2 BGB nicht innerhalb der Schonfrist den gesamten Betrag gezahlt, ist er aber durch zahlreiche unwirksame Mieterhöhungsschreiben und Abmahnungen hinsichtlich der geschuldeten Mieten völlig verunsichert worden, so fehlt es an einem Verschulden.
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