Urteil Mietrückstand, Verschulden
Schlagworte
Mietrückstand, Verschulden; Kündigung/fristlose wegen Mietrückstandes; Mängel der Mietsache/Zahlungsverzug; Mietrückstand/unverschuldeter bei Mietminderung; Minderung des Mietzinses/Zahlungsverzug; Verschulden/Mietrückstand; fristlose Kündigung/keine bei Streit über Mietminderung; Mietminderung/kein Zahlungsverzug
Leitsatz
Ein die Kündigung des Mietvertrages rechtfertigender Zahlungsverzug liegt nicht vor, wenn die Höhe eines Mietminderungsbetrages wegen Mängeln der Mietsache in Streit steht. Der Vermieter hat den Streit über den Minderungsbetrag nach Treu und Glauben gerade dann erst durch eine Zahlungsklage zu klären, wenn er die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs herbeigeführt und damit die Ursache der Meinungsverschiedenheit über die Miethöhe gesetzt hat.
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