Urteil Mietrückstand, Verschulden


Schlagworte

Mietrückstand, Verschulden; Preisstellenverfahren/Änderungsgrund für fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges; Kündigung/fristlose wegen Mietrückstand; Mietrückstand/Kündigungsgrund; Zahlungsklage/Verhältnis zur fristlosen Kündigung; Zahlungsrückstand/Kündigungsgrund; Verschulden/bei Mietrückstand; fristlose Kündigung/Mietrückstand; preisrechtlich zulässiger Mietzins/bei Streit über Zulässigkeit keine Kündigung

Leitsatz

Bei Streit über die Höhe des preisrechtlich zulässigen Mietzinses und längerer Hinnahme (hier: 42 Monate) des geringeren Mietzinses fehlt es in jedem Fall an einem verschuldeten Mietrückstand, so daß eine Kündigung nicht gerechtfertigt ist.

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