Urteil Mietrückstand
Schlagworte
Mietrückstand; Mietminderung
Leitsatz
Ein Vermieter kann bei Beendigung des Mietvertrages einen Mietrückstand nicht mehr geltend machen, den er als für ihn erkennbare Mietminderung über einen Zeitraum von ca. 1 1/2 Jahren hingenommen hat.
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