Urteil Mietrückstand


Schlagworte

Mietrückstand; Fälligkeit/erhöhten Mietzinses (§ 2 MHG); Kündigung/fristlose wegen Zahlungsverzuges mit erhöhter Miete; Mietrückstand/Erhöhung gem. § 2 MHG; Mietzins/Zahlungsverzug mit erhöhter Miete (§ 2 MHG); Verzug/mit gem. § 2 MHG erhöhter Miete; Mieterhöhung/Zahlungsverzug; Zahlungsverzug/gem. § 2 MHG erhöhte Miete; fristlose Kündigung/Zahlungsverzug (Mieterhöhung gem. § 2 MHG)

Leitsatz

Vom Vermieter zu Recht geforderte Mieterhöhungsbeträge aufgrund eines Erhöhungsverlangens gemäß § 2 Miethöhegesetz werden nach Zustimmung des Mieters oder rechtskräftiger Verurteilung hierzu für die Vergangenheit nicht ohne Mahnung fällig, so daß ein die Kündigung rechtfertigender Zahlungsverzug erst vorliegen kann, wenn der Mieter nach Zugang der Mahnung über 2 Zahlungstermine in Verzug gerät.

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