Urteil Mietrückforderung bei irrtümlicher Annahme der Preisbindung
Schlagworte
Mietrückforderung bei irrtümlicher Annahme der Preisbindung; neugeschaffener Wohnraum
Leitsatz
Wenn es sich entgegen den Angaben im Mietvertrag nicht um preisgebundenen Neubau handelt, sind alle Mieterhöhungen nach dem WoBindG unwirksam; der Mieter kann die entsprechenden Zahlungen aus ungerechtfertigter Bereicherung zurückverlangen (Anschluss an BGH GE 2007, 510).
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