Urteil Mietpreisvereinbarung


Schlagworte

Mietpreisvereinbarung; Mietpreisbindung; Wohnungsbindung; überzahlter Mietzins; Erstattungsanspruch; Schönheitsreparaturen; Zurückbehaltungsrecht; Konnexität

Leitsätze

1. Der Mieter hat einen Erstattungsanspruch gegen den Vermieter, soweit die zwischen ihnen getroffene Mietpreisvereinbarung über eine preisgebundene Mietwohnung überhöht ist. Durch das Ende der Wohnungsbindung wird die Vertragsmiete nicht vollständig wirksam.

2. Der Vermieter kann gegen den Erstattungsanspruch weder einwenden, der Mieter sei nicht wohnberechtigt gewesen, noch ein Zurückbehaltungsrecht mit der Begründung geltend machen, der Mieter schulde Schönheitsreparaturen.

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