Urteil Mietpreisüberhöhung und Beweislast für Bestandsschutz
Schlagworte
Mietpreisüberhöhung und Beweislast für Bestandsschutz
Leitsatz
Die Höhe der am 31. Dezember 1987 preisrechtlich zulässigen Miete für eine Altbauwohnung ist vom Vermieter vorzutragen, wenn er sich gegenüber dem Vorwurf einer Mietpreisüberhöhung (§ 5 WiStG) auf Bestandsschutz berufen will. (Änderung der Rechtsprechung)
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