Urteil Mietpreisüberhöhung nur für preiswerten Wohnraum
Schlagworte
Mietpreisüberhöhung nur für preiswerten Wohnraum; Verpflichtung zur Mietsenkung wegen Veränderung der Marktsituation bei vorfristiger Kündigung durch Mieter
Leitsätze
1. Eine Mietpreisüberhöhung kommt nur für billigen Wohnraum in Betracht, da im übrigen keine Mangellage vorliegt.
2. Nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage kann der Vermieter verpflichtet sein, in Anpassung an die geänderte Marktsituation den Mietzins zu senken.
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