Urteil Mietpreisüberhöhung grundsätzlich nicht bei Luxuswohnraum
Schlagworte
Mietpreisüberhöhung grundsätzlich nicht bei Luxuswohnraum; unangemessen hohe Entgelte; berechtigte Eigenkapitalverzinsung von 8 %
Leitsätze
1. Eine Mietpreisüberhöhung nach § 5 WiStG scheidet für Luxuswohnraum aus; geschützt werden nach dieser Vorschrift nur Bezieher von Minimaleinkommen.
2. Der Vermieter handelt grundsätzlich rechtmäßig, wenn er die Miete mit einer Eigenkapitalverzinsung von 8 % kalkuliert.
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