Urteil Mietpreisüberhöhung bei Mischmietverhältnis (Hobbykeller)
Schlagworte
Mietpreisüberhöhung bei Mischmietverhältnis (Hobbykeller)
Leitsatz
Ist zusammen mit der Wohnung ein Keller als Hobbyraum vermietet, ist der Mietzins für den Wohnraum gesondert nach § 5 WiStG zu überprüfen.
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