Urteil Mietpreisüberhöhung


Schlagworte

Mietpreisüberhöhung; neue Bundesländer; Mietpreisvereinbarung

Leitsatz

Mietpreisvereinbarungen, die im Jahre 1993 in Leipzig und damit zu Zeiten eines überhitzten Wohnungsmarktes über gut ausgestatteten und gut gelegenen, preisfreien Wohnraum, der von Interessenten aus den Altbundesländern nachgefragt wurde, getroffen wurden, sind wirksam. Sie bleiben von der späteren Herausbildung einer niedrigeren, ortsüblichen Vergleichsmiete für derartige Objekte am entspannten Wohnungsmarkt in ihrer Wirksamkeit unberührt.

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