Urteil Mietpreisüberhöhung
Schlagworte
Mietpreisüberhöhung; laufende Aufwendungen
Leitsätze
Zur Vorlagefrage Nr. 1:Dem Bundesgerichtshof wird gemäß § 541 Abs. 1 Satz 3 folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Sind die bei den laufenden Aufwendungen im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 3 WiStG a. F. zu berücksichtigenden Eigenkapitalkosten
a) nach dem jeweils aktuellen Verkehrswert von Grundstück und Gebäude zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages oder
b) nur nach den bei der Herstellung bzw. dem Erwerb tatsächlich entstandenen Kostenzu berechnen?
2. Zur Vorlagefrage Nr. 2:Das Verfahren wird bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs über die vorgelegte Rechtsfrage ausgesetzt.
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