Urteil Mietpreisüberhöhung
Schlagworte
Mietpreisüberhöhung; Erhöhung der Vergleichsmiete; Nichtigkeit; Wirtschaftsstrafgesetz; Mietspiegel; Ermittlung der Vergleichsmiete
Leitsatz
Die nachträgliche, durch Erhöhung der Vergleichsmiete bedingte Einschränkung des Umfangs der Nichtigkeit der Mietpreisvereinbarung bei Mietpreisüberhöhung kann anhand von Mietspiegeln ermittelt werden. Geeignet sind Mietspiegel, die in nicht zu langen Zeiträumen aktualisiert werden. Eine weitergehende, insbesondere eine jährliche Vergleichsmietenermittlung ist nicht zugunsten des Vermieters erforderlich.
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