Urteil Mietpreisstellenverfahren nach jahrelanger Zahlung der vom Vermieter geforderten Modernisierungszuschläge


Schlagworte

Mietpreisstellenverfahren nach jahrelanger Zahlung der vom Vermieter geforderten Modernisierungszuschläge; Aussetzung; Vorgreiflichkeit; Mietzinshöhe, Einigung; Mahnkosten

Leitsatz

1. Sind Modernisierungszuschläge stillschweigend vereinbart worden, so ist der Mieter verpflichtet, diese Zuschläge auch dann zu entrichten, wenn ein Preisstellenverfahren nach § 11 Abs. 6 AMVOB anhängig ist.

2. Zur Höhe von angemessenen Mahnkosten.

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