Urteil Mietpreisstellenverfahren nach jahrelanger Zahlung der vom Vermieter geforderten Modernisierungszuschläge
Schlagworte
Mietpreisstellenverfahren nach jahrelanger Zahlung der vom Vermieter geforderten Modernisierungszuschläge; Aussetzung; Vorgreiflichkeit; Mietzinshöhe, Einigung; Mahnkosten
Leitsatz
1. Sind Modernisierungszuschläge stillschweigend vereinbart worden, so ist der Mieter verpflichtet, diese Zuschläge auch dann zu entrichten, wenn ein Preisstellenverfahren nach § 11 Abs. 6 AMVOB anhängig ist.
2. Zur Höhe von angemessenen Mahnkosten.
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