Urteil Mietpreiserhöhung: Privilegierung der Kostenmiete - Berücksichtigung der Steuerersparnis bei der Ermittlung der laufenden Aufwendungen
Schlagworte
Mietpreiserhöhung: Privilegierung der Kostenmiete - Berücksichtigung der Steuerersparnis bei der Ermittlung der laufenden Aufwendungen
Leitsatz
Soweit sich der wegen Mietpreisüberhöhung auf Rückzahlung überhöhter Mieten in Anspruch genommene Vermieter auf das Privileg der Kostenmiete beruft, muß er sich gegenüber seiner mit einer Wirtschaftlichkeitsberechnung ermittelten Kostenmiete eine etwaige Steuerersparnis aus Verlusten aus Vermietung und Verpachtung anrechnen lassen.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat