Urteil Mietpreiserhöhung: Privilegierung der Kostenmiete - Berücksichtigung der Steuerersparnis bei der Ermittlung der laufenden Aufwendungen


Schlagworte

Mietpreiserhöhung: Privilegierung der Kostenmiete - Berücksichtigung der Steuerersparnis bei der Ermittlung der laufenden Aufwendungen

Leitsatz

Soweit sich der wegen Mietpreisüberhöhung auf Rückzahlung überhöhter Mieten in Anspruch genommene Vermieter auf das Privileg der Kostenmiete beruft, muß er sich gegenüber seiner mit einer Wirtschaftlichkeitsberechnung ermittelten Kostenmiete eine etwaige Steuerersparnis aus Verlusten aus Vermietung und Verpachtung anrechnen lassen.

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