Urteil Mietpreisbindung
Schlagworte
Mietpreisbindung; Preisbindung; Wendewohnung; komplexer Wohnungsbau; Rückforderung überhöhter Miete
Leitsatz
Der mit Mitteln der früheren DDR geförderte Wohnraum im komplexen Wohnungsbau (sog. Wendewohnungen) unterliegt der Preisbindung des § 11 MHG.
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