Urteil Mietnebenkosten


Schlagworte

Mietnebenkosten; Heizkostenabrechnung; Schornsteinfegergebühren; Verbrauchsschätzung

Leitsatz

1. Die Schornsteinfegergebühren gehören mit Ausnahme der Immissionsmeßwerte nicht zu den Heizkosten.

2. Zur Frage, wie in einer Wirtschaftseinheit abgerechnet werden kann, wenn ohne Vorerfassung unterschiedliche Verteilmaßstäbe zugrundegelegt werden müssen.

3. Zur Zulässigkeit von Schätzungen des Heizverbrauchs.

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