Urteil Mietminderungsrecht wegen Computerstörungen aufgrund von im öffentlichen Straßenland liegenden Gleichstromskabeln
Schlagworte
Mietminderungsrecht wegen Computerstörungen aufgrund von im öffentlichen Straßenland liegenden Gleichstromskabeln; Mängel
Leitsatz
Ein Minderungsrecht in Höhe des Teilgewerbezuschlages ist dann möglich, wenn die teilgewerbliche Tätigkeit aufgrund von Umweltmängeln gestört ist (hier: Computerstörungen in einem Designerbüro aufgrund von vor dem Haus im öffentlichen Straßenland verlegtem und nicht abgeschirmtem Schwachstromkabel der BVG).
(Leitsatz der Redaktion)
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