Urteil Mietminderungsrecht wegen Computerstörungen aufgrund von im öffentlichen Straßenland liegenden Gleichstromskabeln


Schlagworte

Mietminderungsrecht wegen Computerstörungen aufgrund von im öffentlichen Straßenland liegenden Gleichstromskabeln; Mängel

Leitsatz

Ein Minderungsrecht in Höhe des Teilgewerbezuschlages ist dann möglich, wenn die teilgewerbliche Tätigkeit aufgrund von Umweltmängeln gestört ist (hier: Computerstörungen in einem Designerbüro aufgrund von vor dem Haus im öffentlichen Straßenland verlegtem und nicht abgeschirmtem Schwachstromkabel der BVG).

(Leitsatz der Redaktion)

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