Urteil Mietminderung wegen Bordellbetriebs in einem großstädtischen Haus nur bei konkreten Störungen
Schlagworte
Mietminderung wegen Bordellbetriebs in einem großstädtischen Haus nur bei konkreten Störungen
Leitsatz
Allein das Vorhandensein eines im Hause befindlichen Bordellbetriebs stellt in einer Großstadt keinen Mangel der Mietsache dar; es kommt vielmehr auf die konkrete Störung an.
(Leitsatz der Redaktion)
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