Urteil Mietminderung und Zurückbehaltungsrecht wegen Zigarettenrauchs aus der Nachbarwohnung


Schlagworte

Mietminderung und Zurückbehaltungsrecht wegen Zigarettenrauchs aus der Nachbarwohnung; Rauchen in der Mietwohnung

Leitsätze

1. Die Gebrauchstauglichkeit ist erheblich gemindert, wenn der Mieter einer darunter liegenden Wohnung häufig auf seinem Balkon raucht und der Zigarettenrauch bei geöffnetem Fenster oder geöffneter Balkontür in die Mietwohnung dringt.

2. Neben einer berechtigten Mietminderung von 10 % kann der Mieter dann ein Zurückbehaltungsrecht in Höhe des dreifachen Minderungsbetrages geltend machen.

(Leitsätze der Redaktion)

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