Urteil Mietminderung um 100 % und fristlose Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung durch Schimmelpilzsporen
Schlagworte
Mietminderung um 100 % und fristlose Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung durch Schimmelpilzsporen; unterlassene Mängelanzeige; verweigerte Instandsetzung
Leitsätze
Bei einer erheblichen Gesundheitsgefährdung durch Schimmelpilzsporen ist der Mieter auch ohne vorherige Mängelanzeige zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt.
Eine Mietminderung (hier: um 100 %) ist nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Mieter den Mangel nicht vorher angezeigt und eine Instandsetzung verweigert hatte, da gerade durch die Instandsetzung (z. B. Abreißen von Tapeten) eine erhöhte Gesundheitsgefährdung zu befürchten ist.
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