Urteil Mietminderung/rostiges Wasser
Schlagworte
Mietminderung/rostiges Wasser; Minderung/rostiges Wasser; rostiges Wasser/Minderung
Leitsatz
Muß der Mieter bräunliches Wasser in beträchtlicher Menge zunächst ablassen, bevor er einwandfreies Wasser verbrauchen kann, so liegt ein erheblicher zur Minderung berechtigender Mangel vor. (Hier: 60,- DM pro Jahr).
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat