Urteil Mietminderung nur bei erheblicher Tauglichkeitseinbuße
Schlagworte
Mietminderung nur bei erheblicher Tauglichkeitseinbuße; Mietzinsminderung; Fehler der Mietsache; Gebrauchsminderung; Tauglichkeitsminderung; Wassereinbruch; Deckenrisse; Putzschäden
Leitsatz
Zur Frage, wann eine erhebliche und zur Mietzins-Minderung berechtigende Tauglichkeits-Minderung der Mietsache vorliegt.
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