Urteil Mietminderung nicht nach scheinbar exakten mathematischen Tabellen
Schlagworte
Mietminderung nicht nach scheinbar exakten mathematischen Tabellen
Leitsätze
1. Die Mietminderung ist nicht nach einem formelmäßigen Bewertungsschema zu ermitteln, bei dem die Wohnwerte mit dem Faktor der Wertminderung scheinbar mathematisch exakt verknüpft werden; das Gericht hat vielmehr den Gebrauchswert der Räume und deren Beeinträchtigung im Einzelfall zu bestimmen.
2. Angemessene Minderung der Gesamtmiete bei folgenden Mängeln:
nasse Wand in der Küche mit Schimmelbildung 15 %, mangelhafte Verfugung im Bad 4 %, schadhafte Wasserschenkel an der Balkontür 1 %, umfangreiche Arbeiten in der Wohnung mit Ausfall der Wasserversorgung, Lärm durch Trocknungsgeräte und Bauschutt 75 %.
(Leitsätze der Redaktion)
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