Urteil Mietminderung/Defekte der Haustüreingangsanlage
Schlagworte
Mietminderung/Defekte der Haustüreingangsanlage; Mietminderung/Hauseingangstürmangel; Mietminderung/Wohnungsklingel defekt; Mietminderung/Gegensprechanlagen defekt; Wohnungsklingel defekt/Mietminderungsquote; Hauseingangstürmangel/Mietminderungsquote; Gegensprechanlage defekt/Mietminderungsquote; Minderung/Wohnungsklingel defekt; Minderung/Gegensprechanlage defekt; Minderung/Hauseingangstürmangel
Leitsatz
Ist die Hauseingangstür, die Wohnungsklingel und die Gegensprechanlage defekt, so ist der Mieter zur Mietminderung in Höhe von jeweils 3 % berechtigt (= insgesamt 9 %).
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat